(Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung, Verlei- hen, Vermieten, Verkauf), zur öffentlichen Wiedergabe, zur Bearbeitung, Umgestaltung, Weiterentwicklung oder Zurückentwicklung (Dekompilierung). 6.3 [...] s typischerweise zu erwarten sind. Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und Gefahr entsprechender An- fertigung von Sicherungskopien [...] auf den Aufwand be- schränkt, der bei einer üblichen, mindestens täglichen Datensicherung zur Wiederherstellung der Daten not- wendig ist. 15.7. Vorgenannte Haftungsbeschränkungen gelten in glei- cher Weise
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