nach § 27 a SGB V drucken Sie in die erste der drei Taxationszeilen des Rezeptes die Sonder-PZN 9999643 und die Taxe 0 (null). In die zweite Zeile drucken Sie wie gewohnt die PZN des Arzneimittels und
erst in den Folgemonaten stattfindet. Durch Auswahl eines Rezeptes und Klicken auf die Lupe in der Zeile gelangen Sie zur Detailansicht mit allen wesentlichen Informationen. Der Auswertungszeitraum ist flexibel