er verantwortlich, haften die Parteien im Innenverhältnis für diesen Schaden entsprechend ihres Anteils an der Verantwortung. Nimmt eine Person in einem solchen Fall eine Partei ganz oder überwiegend auf [...] diese von der jeweils anderen Partei Freistellung oder Schadloshaltung verlangen, soweit es ihrem Anteil an der Verantwortung für den Schaden entspricht. 13. Schlussbestimmungen 13.1. Überlassene Datenträger
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