Wer verwaltet den Nacht- und Notdienstfonds? Der Nacht und Notdienstfonds wird vom Deutschen Apothekerverband e. V. verwaltet. Die Rechts und Fachaufsicht für diesen Aufgabenbereich des DAV liegt beim
Datenschutz- IT-Sicherheitskonzept Häufig gestellte Fragen und Antworten Deutscher Apothekerverband e. V. Version 2.0 Autor: Rainer Gurski FAQ – Stand 04.09.2013 verantwortlich R. Gurski Version 2.0 S [...] Vorbemerkungen 4 2 Allgemeines 4 2.1 Wie erreiche ich den Nacht- und Notdienstfonds des Deutschen Apothekerverbandes e. V.? 4 2.2 Was ändert sich für die Apotheke im Notdienst? 5 2.3 Wie kommt das Geld zum NNF [...] öffentlich wurden. 2 Allgemeines 2.1 Wie erreiche ich den Nacht- und Notdienstfonds des Deutschen Apothekerverbandes e. V.? Der NNF hat seine neuen Büroräume im August 2013 in Berlin bezogen und ist unter den
n Handlungsempfehlung. Fragen zu Vertragsinhalten richten Sie bitte an Ihren zuständigen Landesapothekerverband. ---:--- E-Rezept. Was ist eigentlich ...? Relevante Begriffe und Bezeichnungen rund um das [...] der Lage, diesen abzurechnen. Dies gilt ebenso für nicht verschreibungspflichtige Artikel. Auch Verbandstoffe, Hilfsmittel etc. benötigen zur Abrechnung mit der GKV eine ordnungsgemäße vertragsärztliche [...] des CanG zu unterstützen. Bei unklaren Fällen empfehlen wir Ihnen, sich zunächst an Ihren Landesapothekerverband zu wenden, bevor Sie uns den Beleg in die Abrechnung für das Rezeptgut 2024/04 übersenden
wir aus der Abrechnung kennen. Das Vertragsarchiv wird von NOVENTI ständig aktualisiert – verbandsübergreifend und ohne Relevanz, ob Ihre Apotheke beigetreten ist oder nicht. Alle abrechnungsrelevanten
von Daten aus Backups (wer, wann, auf wessen Anforderung) Aufbewahrung von Datensicherungen (z.B. Bänder, CDs) im zutrittsgeschützten Safe Regelmäßige Überprüfung von Berechtigungen Beschränkung der freien