Gesamtbrutto von den Einzeltaxen abweicht und das Sonderkennzeichen für Nichtverfügbarkeit mit den Faktoren 2,3,4 angegeben ist. Die abzurechnenden Lieferengpasspauschalen ergeben sich aus der Anzahl der Faktoren 2,3,4 und sind durch die Höhe der Differenz zwischen Gesamtbrutto und angegebenen Einzeltaxen [...] Bei eRezepten wird durch unsere Prüfung des Lieferengpass-Sonderkennzeichens und dem zugehörigen Faktor die Abrechenbarkeit sichergestellt. Retaxationsverbote des Gesetzgebers für gesetzliche Krankenkassen