ApoRZ Apothekenrechenzentrum BDSG Bundesdatenschutzgesetz IK Institutionenkennzeichen LAK Landesapothekerkammer NNF Nacht- und Notdienstfonds FAQ – Stand 04.09.2013 verantwortlich R. Gurski Version 2.0 [...] gegen übertragbare Krankheiten angewendet zu werden, 3c.Gesundheitsbehörden des Bundes oder der Länder oder von diesen im Einzelfall benannte Stellen, soweit es sich um Arzneimittel handelt, die für [...] begonnen haben. 5.3 Wie erfährt der NNF, welche Notdienste ich geleistet habe? Die Landesapothekerkammer meldet bis zum 20. des auf das Abrechnungs- quartal folgenden Monats an den NNF alle in
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