VSA_Ausfüllen_von_Pflegehilfsmittelbelegen_Sept_18.pub PFLEGEHILFSMITTELBELEGE: WICHTIGE HINWEISE ZUM KORREKTEN AUSFÜLLEN 1. Abrechnungsrelevant ist ausschließlich Anlage 2. Anlage 4 dient der Genehmigung durch die Pflegekasse und kann nicht abgerechnet werden. 2. Folgende Angaben müssen vorhanden sein: ✔ Institutionskennzeichen und Anschrift der Apotheke ✔ Eindeutige Pflegekassenangabe (Name, Anschrift und Institutionskennzeichen) ✔ Name, Anschrift, Geburtsdatum und Krankenversichertennummer des Patienten ✔ Abgabedatum ✔ Unterschrift des Patienten / Abholers ✔ Anzahl und Preis der abgegebenen Hilfsmittel ✔ Versorgungszeitraum (Monat und Jahr) ✔ Genehmigungskennzeichen und -datum ✔ ggfs. Angabe einer Beihilfeberechtigung ✔ Taxierung: pro abgegebener Position muss die Taxierung angegeben werden ✔ Gesamttaxe: bei einem Faktor größer 1 müssen die Taxen korrekt multipliziert und aufgebracht werden ✔ Hilfsmittelpositionsnummer: » Pro Position muss die Hilfsmittelpositionsnummer des abgegebenen Artikels angegeben werden. Der Artikelname alleine, z. B. „Einmalhandschuhe“, reicht nicht aus. » Der Apothekenvertrag zur Abrechnung von Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch läuft über Hilfsmittelpositionsnummern, nicht über PZNs – daher sind Hilfsmittelpositionsnummern anzugeben. ✔ PZN statt Hilfsmittelpositionsnummer: der Apothekenvertrag zur Abrechnung von Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch läuft über Hilfsmittelpositionsnummern, nicht über PZNs – daher sind Hilfsmittelpositionsnummern anzugeben 3. Der Vertrag zum Verbrauch bestimmter Pfleghilfsmittel bezieht sich ausschließlich auf die in der folgenden Tabelle angegebenen Artikel. Artikel Positionsnummer Höchstpreis Saugende Bettschutzeinlagen, Einmalgebrauch 50 Stück 60x90 54.45.01.0001 21,54 € Fingerlinge 100 Stück 54.99.01.0001 5,64 € Einmalhandschuhe 100 Stück 54.99.01.1001 7,18 € Mundschutz 50 Stück 54.99.01.2001 7,18 € Schutzschürzen, Einmalgebrauch, 100 Stück 54.99.01.3001 13,34 € Schutzschürzen, wieder verwendbar 1 Stück 54.99.01.3002 25,65 € Händedesinfektionsmittel 500 ml 54.99.02.0001 8,21 € Flächendesinfektionsmittel 500 ml 54.99.02.0002 6,16 € Saugende Bettschutzeinlagen, wiederverwendbar 51.40.01.4xxx 26,16 € 4. Reichen Sie bitte die Produktgruppen 51 und 54 getrennt voneinander zur Abrechnung ein. 5. Bei wiederverwendbaren saugenden Bettschutzeinlagen (51.40.01.4xxx) müssen die letzten 3 Ziffern der Hilfsmittelpositionsnummer ergänzt werden. 6. Eine Zuzahlung darf ausschließlich für die Produktgruppe 51 einbehalten werden. 7. Bei Patienten, die eine den monatlichen Höchstbetrag von 40,00 € übersteigende Eigenbeteiligung für die Produktgruppe 54 leisten, notieren Sie im Beleg alle Artikel mit dem jeweiligen Höchstbetrag und in jedem Fall die Summe aller Beträge. 8. Die Abrechnung pro Patient erfolgt monatlich. Quartalsbelege können nicht abgerechnet werden. S ta n d : S e p te m b er 2 0 1 8
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