abzuführen. Der Nacht- und Notdienstfonds wird errichtet und verwaltet vom Deutschen Apothekerverband e. V., der für diese Aufgabe Beliehener nach Maßgabe der neuen §§ 19 und 20 Apothekengesetz ist. Die [...] § 19 Absatz 3 Satz 1 Apothekengesetz übermitteln die Rechenzentren dem Deutschen Apothekerverband e.V. im Wege elektronischer Datenübertragung oder maschinell lesbar auf Datenträgern vollständige [...] Selbsterklärung über einen „Sonderbeleg Selbsterklärung“ in Form eines maschinenlesbaren Muster 16 Rezeptes zu erfüllen. Um die Ablaufprozesse zwischen dem neuen Nacht- und Notdienstfonds des DAV sowie
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