die Hilfsmittelpositionsnummer des abgegebenen Artikels angegeben werden. Der Artikelname alleine, z. B. „Einmalhandschuhe“, reicht nicht aus. » Der Apothekenvertrag zur Abrechnung von Pflegehilfsmitteln [...] pro Patient erfolgt monatlich. Quartalsbelege können nicht abgerechnet werden. S ta n d : S e p te m b er 2 0 1 8
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