. Bei höherer Gewalt und unvorhergesehenen Ereignis- sen, die die AVOXA und NHC nicht zu vertreten haben und welche die Einschränkung oder Einstellung des Betriebes von der AVOXA und von NHC oder von de [...] Telekommunikationssystemen und sonstige Umstände gleich, die die AVOXA und NHC nicht zu vertreten haben, die aber deren Leistungen wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Höhe- rer Gewalt steht [...] Abrechnungs- und Factoringvertrages (oder ähnlichen Rechtsge- schäfts) und diesen Regelungen haben die Regelungen dieses Vertrages in Bezug auf die Vertragsprodukte Vorrang. 19.4. Sollten eine oder
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