ebot handelt, empfehlen wir Ihnen eine rechtzeitige Bestellung. Auch um sicherzustellen, dass fristgerecht bis 30. September 2020 bei Ihnen installiert werden kann.
h. nach diesem Zeitpunkt können Sie ScanAdhoc nicht mehr nutzen. Wenn Sie nicht form- und/oder fristgerecht widersprechen, gelten die neuen AGB als akzeptiert und treten zum 01.09.2023 in Kraft. Hier finden
Förderungsfähigkeit erfüllt sein werden und die Installation – bei rechtzeitiger Bestellung – fristgerecht durchgeführt wird, so dass die Anbindung innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist des 30.09
machen.“ Erfolgsrezepte Newsletter Ausgabe: 10/2023 Inkrafttreten des ALBVVG – für Ihre Abrechnung fristgerecht umgesetzt: Lieferengpasspauschale Seit 1. August ist eine Vergütung für den Fall eines Lieferengpasses