ebot handelt, empfehlen wir Ihnen eine rechtzeitige Bestellung. Auch um sicherzustellen, dass fristgerecht bis 30. September 2020 bei Ihnen installiert werden kann.
Förderungsfähigkeit erfüllt sein werden und die Installation – bei rechtzeitiger Bestellung – fristgerecht durchgeführt wird, so dass die Anbindung innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist des 30.09
h. nach diesem Zeitpunkt können Sie ScanAdhoc nicht mehr nutzen. Wenn Sie nicht form- und/oder fristgerecht widersprechen, gelten die neuen AGB als akzeptiert und treten zum 01.09.2023 in Kraft. Hier finden
machen.“ Erfolgsrezepte Newsletter Ausgabe: 10/2023 Inkrafttreten des ALBVVG – für Ihre Abrechnung fristgerecht umgesetzt: Lieferengpasspauschale Seit 1. August ist eine Vergütung für den Fall eines Lieferengpasses