fordern getrennte Abrechnungen. Das bedeutet, dass für jede dort abrechnende Apotheke mehrere Konten geführt werden müssen. Um diese Konten des Kostenträgers auch für Sie transparent zu halten, werden diese
Apothekeninhaber gefördert. Eine Ausnahme bilden Apotheken, die in der Rechtsform einer oHG/GbR geführt werden. Aufgrund der dort zugrundeliegenden Inhaberdefinition hat jeder Gesellschafter einer oHG/GbR
ch nur eine eHBA erstattet. Eine Ausnahme bilden Apotheken, die in der Rechtsform einer oHG/GbR geführt werden. Aufgrund der dort zugrundeliegenden Inhaberdefinition hat jeder Gesellschafter einer oHG/GbR
erfüllen können, wird die Differenz von Ihrem Importkonto abgezogen (= Kürzung). Das Konto wird laufend geführt, die Abrechnung erfolgt jeweils am Quartalsende. D. h. weist Ihr Konto zum Quartalsende einen negativen