Mithin findet die AMPreisV keine Anwendung auf die Abgabe von Arzneimitteln 1. durch Krankenhausapotheken, 2. an Krankenhäuser und diesen nach § 14 Absatz 8 Satz 2 des Apotheken- gesetzes gleichgestellte Ei [...] ge, 6. von Blutkonzentraten, die zur Anwendung bei der Bluterkrankheit, sowie von Arzneimitteln, die zur Anwendung bei der Dialyse Nierenkranker be- stimmt sind, 7. von aus Fertigarzneimitteln entnommenen [...] genannten Personen und Einrichtungen unter den dort bezeichneten Vo- raussetzungen, und damit an: 2. Krankenhäuser und Ärzte, soweit es sich handelt um a) aus menschlichem Blut gewonnene Blutzubereitungen oder
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