Dar- reichungsform, Zusammensetzung und Stärke unverändert bleibt, 8. von Fertigarzneimitteln in parenteralen Zubereitungen. Nach AMPreisV zu Lasten GKV taxierte nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel
diesem Fall gilt die Frist zum Abruf der Quittung ausgehend von der elektronischen Verordnung. Bei parenteralen Zubereitungen können die Zeitstempel der Herstellungen und die Abgaben vor dem Zeitpunkt der Erzeugung