werden ohne Berücksichtigung der Umsatzsteuer zweckgebunden an den NNF über die ApoRZ abgeführt und dort „treuhänderisch“ verwaltet. Bei Vorliegen einer Einverständniserklärung des Apothekers zieht sein [...] Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 bis 9 des Arzneimittelgesetzes genannten Personen und Einrichtungen unter den dort bezeichneten Vo- raussetzungen, und damit an: 2. Krankenhäuser und Ärzte, soweit es sich handelt um
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