Sonderkennzeichen für Nichtverfügbarkeit mit den Faktoren 2,3,4 angegeben ist. Die abzurechnenden Lieferengpasspauschalen ergeben sich aus der Anzahl der Faktoren 2,3,4 und sind durch die Höhe der Differenz [...] Bei eRezepten wird durch unsere Prüfung des Lieferengpass-Sonderkennzeichens und dem zugehörigen Faktor die Abrechenbarkeit sichergestellt. Retaxationsverbote des Gesetzgebers für gesetzliche Krankenkassen