ein mangelfreier Einsatz der Software daher nicht möglich sein, trägt der Vertragspartner hierfür allein die Verantwortung und hat keinen Anspruch auf eine Rück- erstattung der Lizenzgebühren. 13.3. Sollte [...] den speziellen Anforde- rungen des Vertragspartners entsprechen. Der Ver- tragspartner trägt die alleinige Verantwortung für Aus- wahl, Installation und Nutzung der Vertragsprodukte so- wie für die damit
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