Funktionsmerkmale und -bedin- gungen bekannt. Es besteht keine Gewährleistung da- für, dass die Vertragsprodukte [...] ist während der Vertragslaufzeit für die Aufrecht- erhaltung der vertraglich vorgesehenen Funktionstüch- tigkeit der Vertragsprodukte verantwortlich und behebt in diesem Zusammenhang Mängel und Funktionsstö- rungen, die den vertraglich vorgesehenen Gebrauch der Vertragsprodukte erheblich mindern (
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