end alle Installationen bis zum 30. September 2020 durchzuführen. Ihnen entsteht hierdurch kein Nachteil, da die Förderungen nicht zeitlich limitiert sind und mit dem Termin von offizieller Seite auch
GKV-Versicherung angedruckt ist und fälschlicherweise nicht gestrichen wurde. Leider gibt es auch einen Nachteil beim E-Rezept, denn ein Wechsel zwischen GKV-Rezept und PKV-Rezept/Selbstzahler-Rezept ist weiter
unverzüglich die erforderlichen Maßnah- men zur Sicherung der Daten und zur Minderung mög- licher nachteiliger Folgen für die Betroffenen. 9.3. Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber mit allen ihm