unverzüglich die erforderlichen Maßnah- men zur Sicherung der Daten und zur Minderung mög- licher nachteiliger Folgen für die Betroffenen. 9.3. Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber mit allen ihm
end alle Installationen bis zum 30. September 2020 durchzuführen. Ihnen entsteht hierdurch kein Nachteil, da die Förderungen nicht zeitlich limitiert sind und mit dem Termin von offizieller Seite auch
GKV-Versicherung angedruckt ist und fälschlicherweise nicht gestrichen wurde. Leider gibt es auch einen Nachteil beim E-Rezept, denn ein Wechsel zwischen GKV-Rezept und PKV-Rezept/Selbstzahler-Rezept ist weiter