erneut zur Abrechnung an uns übermittelt. Wie das Vertragskennzeichen zu setzen ist, regelt übrigens die TA 7 (Technische Anlage 7 zur Arzneimittelabrechnungsvereinbarung gemäß § 300 Absatz 3 SGB V). Erfolgsrezepte [...] der Abgabesituation aus Sicht der Apotheke. Dabei werden technische Schlüssel eingesetzt, die per TA 7 (Technische Anlage 7 zur Arzneimittelabrechnungsvereinbarung gemäß § 300 Absatz 3 SGB V) geregelt