von Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch läuft über Hilfsmittel- positionsnummern, nicht über PZNs – daher sind Hilfsmittelpositionsnummern anzugeben 3. Der Vertrag zum Verbrauch bestimmter Pfleghilfsmittel [...] „Einmalhandschuhe“, reicht nicht aus. » Der Apothekenvertrag zur Abrechnung von Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch läuft über Hilfsmittelpositionsnummern, nicht über PZNs – daher sind Hilfsmittelpositionsnummern
Dateityp
: application/pdf
Verlinkt bei
: